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Wohnung verkaufen in Pirna und Umgebung
Beim Wohnungsverkauf zählen neben Lage und Zustand vor allem die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Wir stellen sie vollständig zusammen und begleiten Sie bis zum Notar.
Sie möchten Ihre Eigentumswohnung in Pirna verkaufen, egal ob selbst genutzt oder vermietet? Käufer und Banken prüfen bei Wohnungen genau, wie gut das Haus verwaltet wird. Wir ermitteln einen realistischen Preis, bereiten die Unterlagen auf und begleiten Sie bis zum Notartermin.
Was eine Wohnung verkäuflich macht
Bei einer Eigentumswohnung kaufen Interessenten nicht nur die eigenen vier Wände, sondern auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und Grundstück. Deshalb achten sie auf mehr als nur den Grundriss:
- Lage und Umfeld: Einkaufen, Schulen, Ärzte, Anbindung an die S-Bahn nach Dresden
- Zustand der Wohnung: Bad, Küche, Böden, Fenster, Balkon oder Terrasse
- Zustand des Gebäudes: anstehende Sanierungen, Heizung, Dach, Energieausweis
- Finanzen der Gemeinschaft: Höhe des Hausgelds und der Erhaltungsrücklage
- Stellplatz oder Garage: in vielen Lagen ein wichtiges Argument
- Vermietung: Höhe der Miete, Laufzeit, Verhältnis zum Mieter
In Pirna gibt es sehr unterschiedliche Wohnungsangebote: sanierte Altbauwohnungen in der Altstadt, Wohnanlagen in Copitz und auf dem Sonnenstein oder neuere Wohnungen in ruhigen Randlagen. Jede dieser Lagen spricht andere Käufer an, vom Erstkäufer aus Dresden bis zum Kapitalanleger. Auch in Heidenau und Freital ist der Wohnungsmarkt stark von der Nähe zu Dresden geprägt.
Die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft
Bei Wohnungen ist die Liste der Unterlagen länger als bei Häusern. Fehlende Dokumente sind einer der häufigsten Gründe, warum sich ein Verkauf verzögert. Diese Unterlagen brauchen Sie in der Regel:
| Unterlage | Wozu sie dient | Wo erhältlich |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug (Wohnungsgrundbuch) | Eigentum, Belastungen, Rechte | Grundbuchamt |
| Teilungserklärung mit Aufteilungsplan | Was zur Wohnung gehört, Sondernutzungsrechte | Grundbuchamt oder Verwaltung |
| Gemeinschaftsordnung | Regeln der Gemeinschaft, z. B. Zustimmung zum Verkauf | meist Teil der Teilungserklärung |
| Protokolle der Eigentümerversammlungen (letzte drei Jahre) | Beschlossene oder geplante Sanierungen, Streitpunkte | Hausverwaltung |
| Beschluss-Sammlung | Alle gültigen Beschlüsse | Hausverwaltung |
| Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung | Laufende Kosten der Wohnung | Hausverwaltung |
| Stand der Erhaltungsrücklage | Finanzielle Reserve für Reparaturen | Hausverwaltung |
| Energieausweis | Pflicht nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) | Hausverwaltung oder Aussteller |
| Grundriss und Wohnflächenberechnung | Größe und Aufteilung | Bauunterlagen, ggf. neu erstellen |
| Mietvertrag | Nur bei vermieteten Wohnungen | Eigentümer |
Viele dieser Dokumente fordern wir mit Ihrer Vollmacht direkt bei der Verwaltung an. Eine allgemeine Checkliste finden Sie im Ratgeber Unterlagen für den Hausverkauf.
Hausgeld und Erhaltungsrücklage richtig darstellen
Käufer und Banken fragen fast immer nach dem monatlichen Hausgeld und nach der Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage). Ein angemessenes Hausgeld und eine gut gefüllte Rücklage sprechen für eine solide verwaltete Gemeinschaft. Sind größere Sanierungen beschlossen, etwa am Dach oder an der Heizung, und reicht die Rücklage dafür nicht, kann eine Sonderumlage drohen. Das sollte offen kommuniziert werden, weil es den Preis beeinflusst und sonst spätestens beim Notar zum Thema wird.
Zustimmung der Verwaltung
In manchen Gemeinschaftsordnungen ist geregelt, dass der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss (§ 12 WEG). Das ist in der Regel eine Formsache, braucht aber Zeit und muss notariell beglaubigt werden. Wir prüfen das frühzeitig, damit es den Notartermin nicht verzögert.
Vermietete Wohnung verkaufen
Eine vermietete Wohnung ist vor allem für Kapitalanleger interessant. Für sie zählen die Mietrendite, der Zustand des Hauses und die Frage, ob die Miete zur ortsüblichen Miete passt. Ein paar rechtliche Punkte sollten Sie kennen:
- Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein (§ 566 BGB). Der Mieter muss nicht ausziehen.
- Vorkaufsrecht des Mieters: Wurde die Wohnung erst nach Beginn des Mietverhältnisses in Eigentum umgewandelt, hat der Mieter beim ersten Verkauf meist ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB).
- Eigenbedarf: Käufer, die selbst einziehen möchten, können nicht sofort kündigen. Bei umgewandelten Wohnungen gelten zusätzlich Sperrfristen (§ 577a BGB).
- Besichtigungen: Mieter müssen Besichtigungen in angemessenem Umfang und nach Ankündigung dulden. Ein gutes Verhältnis zum Mieter macht den Verkauf deutlich leichter.
Bei vermieteten Wohnungen betrachten wir neben dem Vergleichswert auch den Ertragswert. So sehen Sie, welchen Preis ein Anleger bei der aktuellen Miete zu zahlen bereit ist. Wie die Verfahren funktionieren, erklärt unser Ratgeber Was ist meine Immobilie wert?. Ist die Wohnung leer, kann ein Verkauf an Selbstnutzer oft einen höheren Preis bringen. Das besprechen wir gemeinsam, bevor ein Mietvertrag endet oder neu geschlossen wird.
So verkaufen wir Ihre Wohnung
- Erstgespräch und Besichtigung der Wohnung und, soweit möglich, der Gemeinschaftsflächen
- Unterlagen prüfen, fehlende Dokumente bei Verwaltung und Grundbuchamt anfordern
- Marktwert ermitteln, bei vermieteten Wohnungen zusätzlich den Ertragswert
- Exposé mit Fotos, Grundriss und den wichtigsten Kennzahlen zu Hausgeld und Rücklage
- Vermarktung über die gängigen Immobilienportale
- Besichtigungen und Prüfung der Finanzierung
- Verhandlung, Notar und Übergabe, inklusive Mitteilung an die Verwaltung
Den allgemeinen Ablauf beschreiben wir ausführlich auf der Seite Immobilie verkaufen. Wie wir den Wert ermitteln, lesen Sie unter Immobilienbewertung.
Kosten beim Wohnungsverkauf
Als Verkäufer zahlen Sie in der Regel Ihren Anteil an der Maklerprovision, die Löschung eingetragener Grundschulden und gegebenenfalls Gebühren der Verwaltung für die Verkaufszustimmung oder Unterlagen. Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer (in Sachsen derzeit 5,5 %) trägt üblicherweise der Käufer.
Ist der Käufer ein Verbraucher, wird die Maklerprovision bei Eigentumswohnungen gesetzlich zwischen Verkäufer und Käufer geteilt (§§ 656c, 656d BGB). Die Höhe unserer Provision vereinbaren wir vorab schriftlich mit Ihnen. Mehr dazu im Ratgeber Maklerprovision in Sachsen.
Steuern: Haben Sie die Wohnung vermietet und besitzen Sie sie weniger als zehn Jahre, kann der Gewinn einkommensteuerpflichtig sein (§ 23 EStG). Bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor bleibt der Verkauf steuerfrei. Lassen Sie das bitte von einem Steuerberater prüfen.