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Grundstück verkaufen in Pirna und Umgebung
Beim Grundstück hängt der Preis an Baurecht, Erschließung und Lasten. Wir klären diese Fragen vor der Vermarktung, damit Sie zu einem nachvollziehbaren Preis verkaufen.
Ein Grundstück zu verkaufen klingt einfacher als ein Hausverkauf, denn es gibt kein Gebäude zu bewerten. In der Praxis prüfen Käufer aber genau: Darf hier gebaut werden, wie viel und wie? Ist das Grundstück erschlossen? Gibt es Altlasten oder Lasten im Grundbuch? Wir klären diese Punkte für Grundstücke in Pirna, Heidenau, Dohna, Königstein und der ganzen Sächsischen Schweiz.
Welche Grundstücke wir verkaufen
- Baugrundstücke in Wohngebieten, mit oder ohne Bebauungsplan
- Grundstücke mit Altbestand, etwa ein abrissreifes Haus oder eine Scheune
- Teilflächen, zum Beispiel ein großer Garten, der abgetrennt werden soll
- Gartenland und Wochenendgrundstücke, etwa in der Sächsischen Schweiz
- Grundstücke aus einem Erbe, auch wenn mehrere Erben beteiligt sind (mehr unter Geerbtes Haus verkaufen)
Soll das Wohnhaus auf dem Grundstück erhalten bleiben, finden Sie die passenden Informationen unter Haus verkaufen.
Was ein Grundstück wert ist
Der Bodenrichtwert als Ausgangspunkt
Erster Anhaltspunkt ist der Bodenrichtwert. Er wird vom Gutachterausschuss aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen ermittelt und gibt einen durchschnittlichen Wert pro Quadratmeter für eine Zone an. In Sachsen können Sie die Bodenrichtwerte kostenlos im Portal BORIS Sachsen (boris.sachsen.de) abrufen.
Der Bodenrichtwert ist aber kein Verkaufspreis für Ihr konkretes Grundstück. Er gilt für ein typisches Grundstück der Zone. Abweichungen bei Größe, Zuschnitt, Hanglage, Ausrichtung, Erschließung oder Baurecht führen zu Zu- oder Abschlägen. Wie das in die Wertermittlung einfließt, erklärt unser Ratgeber Was ist meine Immobilie wert? und die Seite Immobilienbewertung.
Was den Preis zusätzlich beeinflusst
- Baurecht: Wie viel Wohnfläche darf gebaut werden, wie viele Geschosse, welche Dachform?
- Erschließung: Liegen Wasser, Abwasser, Strom und Straße an, und sind die Beiträge bezahlt?
- Zuschnitt und Topografie: Schmale oder steile Grundstücke sind schwerer zu bebauen. Im Elbtal und in der Sächsischen Schweiz spielt die Hanglage oft eine große Rolle.
- Hochwasser: Liegt das Grundstück in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Elbe oder ihrer Nebenflüsse, kann das Bauen eingeschränkt sein.
- Lasten im Grundbuch: Wegerechte, Leitungsrechte oder Grunddienstbarkeiten wirken sich auf den Wert aus.
- Altbestand: Abrisskosten für ein altes Gebäude ziehen Käufer vom Preis ab.
Baurecht klären: Bebauungsplan oder § 34 BauGB
Für Käufer ist die wichtigste Frage, was sie auf dem Grundstück bauen dürfen. Das hängt davon ab, wo es liegt:
| Lage | Rechtsgrundlage | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Im Gebiet eines Bebauungsplans | § 30 BauGB | Der Plan legt fest, was gebaut werden darf. Käufer können sich darauf verlassen. |
| Innerhalb eines bebauten Ortsteils ohne Bebauungsplan | § 34 BauGB | Gebaut werden darf, was sich in die Umgebung einfügt. Das lässt Spielraum für Auslegung. |
| Außerhalb bebauter Ortsteile (Außenbereich) | § 35 BauGB | Gebaut werden darf nur in Ausnahmefällen. Als Bauland ist das Grundstück meist nicht verkäuflich. |
Bei Grundstücken nach § 34 BauGB kann eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Bauaufsicht Sicherheit schaffen. Sie kostet Zeit und Gebühren, macht ein Grundstück für Käufer und Banken aber deutlich besser kalkulierbar. Ob sich das lohnt, besprechen wir mit Ihnen im Einzelfall.
Teilung und Vermessung
Möchten Sie nur einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen, etwa einen großen Garten, muss die Fläche vermessen und im Liegenschaftskataster als eigenes Flurstück gebildet werden. Das übernimmt ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Vorher sollte geklärt sein, ob auf der neuen Fläche überhaupt gebaut werden darf und ob das bestehende Haus nach der Teilung noch die baurechtlichen Vorgaben einhält, zum Beispiel bei Abständen und Zufahrt. Wir stimmen die Schritte mit Ihnen, der Gemeinde und dem Vermesser ab.
Altlasten und weitere Auskünfte
Käufer und Notare fragen zunehmend nach Altlasten, vor allem bei Grundstücken mit früherer gewerblicher Nutzung. Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster erteilt die Umweltbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Weitere Unterlagen, die wir für die Vermarktung brauchen:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte und Liegenschaftsbuch
- Bebauungsplan oder Auskunft zum Planungsrecht
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Nachweise über gezahlte Erschließungsbeiträge
- Bei Bestand: Unterlagen zum Gebäude, Energieausweis falls erforderlich
Grundstück verkaufen: Steuern
Ob beim Verkauf eines privaten Grundstücks Steuern anfallen, hängt vor allem von der Haltedauer ab:
- Mehr als zehn Jahre im Besitz: Der Gewinn ist bei Privatpersonen in der Regel steuerfrei.
- Weniger als zehn Jahre: Der Gewinn kann als privates Veräußerungsgeschäft einkommensteuerpflichtig sein (§ 23 EStG). Die Ausnahme für selbst genutztes Wohneigentum gilt für ein unbebautes Grundstück grundsätzlich nicht.
- Geerbte Grundstücke: Für die Frist zählt das Anschaffungsdatum des Erblassers.
- Mehrere Verkäufe in kurzer Zeit: Wer innerhalb weniger Jahre mehrere Grundstücke kauft und verkauft, kann als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden.
- Betriebsvermögen: Gehört das Grundstück zu einem Betrieb, etwa einer Landwirtschaft, gelten andere Regeln.
Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Bitte lassen Sie Ihren Fall vor dem Verkauf von einem Steuerberater prüfen.
Maklerprovision bei Grundstücken: Die gesetzliche Halbteilung der Provision (§§ 656c, 656d BGB) gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser. Bei unbebauten Grundstücken wird die Provision frei vereinbart. Die Höhe legen wir vorab schriftlich mit Ihnen fest. Mehr dazu im Ratgeber Maklerprovision in Sachsen.
So verkaufen wir Ihr Grundstück
- Erstgespräch über Ihre Ziele, die Lage und den Zeitrahmen
- Prüfung von Baurecht, Erschließung und Lasten, Unterlagen anfordern
- Wertermittlung auf Basis von Bodenrichtwert und Grundstücksmerkmalen
- Exposé mit Lageplan, Baurechtsangaben und Fotos
- Vermarktung an private Bauherren, Bauträger oder Nachbarn, je nach Grundstück
- Verhandlung und Notar, inklusive Abstimmung zur Vermessung bei Teilflächen
Den allgemeinen Ablauf finden Sie auf der Seite Immobilie verkaufen.